Alentis by AQM Concept GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Alentis ist eine Marke der AQM Concept GmbH

1.2 Für Verträge und andere Geschäftsbeziehungen zwischen der AQM-Concept GmbH, Alte Str. 1, 98553 Schleusingen (im folgenden „Anbieter“ genannt) und dem Empfänger der Leistung (im folgenden „Kunde“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer sowie an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, die angebotenen Leistungen ausschließlich für seine gewerbliche bzw. freiberufliche Tätigkeit (i. S. d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.

1.4 Der Anbieter erbringt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage des jeweiligen Angebots bzw. Vertrags (im folgenden „Einzelvertrag“) in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.5 Etwaige Änderungen oder Erweiterungen des im Einzelvertrag vereinbarten Leistungsumfanges haben schriftlich zu erfolgen.

2. Umfang und Ausführung von Leistungen

2.1 Der Anbieter bietet keine Leistungen an, die das Fernunterrichtsschutzgesetz berühren. Insbesondere werden keine Lernerfolgskontrollen durchgeführt und auch keine Zertifikate oder Teilnahmenachweise ausgestellt.

2.2 Der Anbieter ist spezialisiert auf Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensentwicklung.

2.3 Der Anbieter erbringt für die im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung die im Einzelvertrag genannten Leistungen.

2.3 Der Anbieter ist berechtigt, zur Ausführung Subunternehmer zu beauftragen, ohne dafür im Einzelfall die Zustimmung des Kunden einholen zu müssen. Vertragspartner ist aber immer nur der Anbieter.

3. Mitwirkungspflicht des Kunden
In einer Zusammenarbeit arbeiten beide Parteien zusammen. Ein kooperativer Umgang und Einsatz beider Parteien für ein erfolgreiches Projekt sind unerlässlich. 

3.1 Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Durchführung der Leistungen, indem der Kunde alle zur erfolgreichen Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellt, damit der Anbieter seine Leistung vertragsgemäß erbringen kann. Erforderliche Informationen und Unterlagen sind z.B. Unternehmenskennzahlen, wie Umsatz, Abschlussrate im Verkauf oder die vom Anbieter ausgehändigten “Sheets”.
Hierzu zählen auch die wöchentlichen Calls (1:1, Feedback & Grupencall), um einen engen Austausch zu ermöglichen und Entscheidungen für die nächsten Schritte treffen zu können.

3.2 Wenn der Kunde nicht die erforderlichen Informationen und Unterlagen liefern kann, wird er durch den Anbieter angeleitet. Die Anleitung kann per Video oder Videokonferenz erfolgen. Dies dient ausschließlich dem Ziel, den Einzelvertrag bestmöglich zu erfüllen. Eine Vermittlung von Wissen im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes erfolgt durch diese Anleitung nicht.

3.3 Zur Umsetzung der Programme und Produkte des Anbieters ist zusätzliche Software von Drittanbietern sowie Zugänge für Werbeplattformen nötig. Dies beinhaltet z.B. Software für das kundeninterne Kundenmanagement, für die Erstellung von Landingpages, für die Automatisierung von Abläufen und Prozessen, sowie Zugänge zu Werbeplattformen wie Meta (Facebook / Instagram) oder LinkedIn. Hierfür anfallende Kosten sind nicht in der Vergütung des Anbieters enthalten.

4. Pflichten zur Vertragserfüllung

4.1 Die vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der Anbieter erst ab dem vereinbarten Starttermin und nur innerhalb der Vertragslaufzeit.

4.2 Der Kunde ist für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte verantwortlich. Er hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. 

5. Besondere Bestimmungen für unsere Dienstleistungen, Workshops und Online-Produkte

5.1 Eine Mehrfachnutzung von Leistungen des Anbieters ist untersagt.

5.2 Das Kopieren oder Veröffentlichen (ganz oder teilweise) von Dienstleistungen und Produkten in jeglicher Form sind nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

5.3 Wenn für eine Dienstleistung oder die Nutzung eines Produktes ein Startdatum festgelegt wurde, hat der Kunde die Möglichkeit das Startdatum kostenfrei um einen Monat zu verschieben. Die Verschiebung muss mindestens eine Woche vor dem geplanten Starttermin formlos per Mail an [email protected] beantragt werden.

5.4 Wenn für die Dienstleistung oder die Nutzung eines Produktes kein Startdatum im Vertrag festgelegt wurde, verpflichtet sich der Kunde proaktiv, innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsschluss, ein Startdatum mit dem Anbieter zu vereinbaren. Der Start muss spätestens 90 Tage nach Vertragsschluss erfolgen.

5.5 Wir üben auf unseren Veranstaltungen und Seminaren das Hausrecht aus. Der Kunde hat unseren Weisungen Folge zu leisten. Wir sind berechtigt, den Kunden bei Verstößen nach einmaliger Abmahnung für die verbleibende Zeit von der Veranstaltung auszuschließen. Die Gegenleistungspflicht des Kunden bleibt in diesen Fällen unberührt.

5.6 Absatz 5.5 gilt entsprechend auch bei virtuellen Veranstaltungen (z.B. Webinare).

5.7 Teilnehmer von Workshops können eine fest gebuchte Teilnahme bis 30 Tage vor dem Durchführungstermin kostenlos stornieren oder verschieben. Im Falle einer späteren Verschiebung, werden die Kosten für Verpflegung und Unterkunft für den Ausweichtermin nicht vom Anbieter übernommen. Diese Kosten müssen dann vollständig vom Kunden getragen werden.

5.8 Der Anbieter behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beendigen, sollte der Teilnehmer unwahre und / oder unvollständige Angaben getätigt haben.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Vergütung wird im Einzelvertrag gemäß Angebot festgelegt.

6.2 Die Vergütung ist für alle Produkte und Dienstleistungen, wenn nicht anders vereinbart, drei Tage vor dem Starttermin und ohne Abzug zu entrichten.

6.3 Soweit Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate drei Tage vor dem Starttermin an. Die weiteren Raten fallen, sofern nicht anders vereinbart, jeweils im Abstand von 30 Kalendertagen an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der aktuell gültigen Höhe.

6.4 Unterlässt oder verzögert der Kunde eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den Anbieter, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters grundsätzlich unberührt.

6.5 Plattformen wie META oder LinkedIn können im Einzelfall Werbekampagnen des Anbieters oder des Kunden ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können diese Plattformen die Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des Kunden temporär oder permanent sperren. Der Anbieter hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt insoweit unberührt.

6.6 Die Vergütung wird, sofern nicht anders vereinbart, per SEPA- Lastschriftmandat von einem Konto, welches durch den Kunden nach Vertragsschluss zu benennen ist, eingezogen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Konto ausreichend gedeckt ist. Hierfür wird spätestens 3 Tage vor dem jeweiligen Lastschrifteinzug eine Information, auf die beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden, versendet. Sollte eine Lastschrift, aus einem vom Kunden zu verantwortenden Grund, zurückgewiesen werden, trägt der Kunde die anfallenden Kosten.

6.7 Eine einseitige Änderung der Zahlungsbedingungen durch den Kunden ist nicht zulässig.

6.8 Von Anbieter erstellte Rechnungen können nur mit schriftlicher Begründung innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Erhalt beanstandet werden.

7. Garantiebestimmungen

7.1 Garantien für den Erfolg einer Leistung gibt der Anbieter ausschließlich im Rahmen des Produktes „Tri Phasing Framework – Done for you“ und “Tri Phasing Framework – Done with you“ .

7.2 Die Garantie „100.000 Euro Mehrumsatz in 60 Tagen oder Du zahlst keinen Cent“ bezieht sich auf den geschriebenen Auftragseingang, der beim Kunden durch unsere Zusammenarbeit innerhalb von 60 Tagen nach Launch entsteht, nicht den Geldeingang. Der in der Garantie genannte Zeitraum beginnt nach Abschluss von Phase 2 des Produkts, auch “Launch” genannt. Die Aussage “Du zahlst keinen Cent” versteht sich als Geld-zurück-Garantie. Der Kunde erhält bei Eintritt des Garantiefalls die dem Anbieter gezahlte Vergütung vollständig zurück.

7.3 Qualifizierte Leads, die vom Auftragnehmer generiert werden bringen folgende Kriterien mit:
Lead ist ein Entscheider der jeweiligen Zielgruppe des Auftraggebers, bringt die nötige Kaufkraft mit & hat aktiv eine Zusammenarbeit beim Auftraggeber angefragt. Kaufkräftig bedeutet, dass der Lead die nötigen finanziellen oder materiellen Mittel hat, um sich das Produkt finanzieren zu können.

Beispielrechnung: Für ein Produkt/ Dienstleistung im Wert von 5.000 Euro und einer Abschlussquote von 10% werden 200 qualifizierte Leads benötigt.

Die kosten pro Lead liegen in der Regel zwischen 5-30€, können aber in Einzelfällen auch abweichen. Das Werbebudget der Werbeanzeigen wird erst auf Wunsch des Kunden, spätestens jedoch mit dem ersten Abschluss erhöht. Das eingesetzte Werbebudget wird immer zusammen mit dem Kunden besprochen.

7.4 Im Garantiefall sichert der Anbieter dem Kunden die Rückerstattung der im Einzelvertrag genannten Vergütung im vollen Umfang zu. Die Rückerstattung erfolgt spätestens 14 Tage nach Abschluss der Zusammenarbeit.

7.5 Der Kunde sichert eine Vertragsabschlussquote von 10% und mehr in der Neukundengewinnung der durch den Anbieter generierten qualifizierten Leads zu. Zudem muss der Durchschnittsumsatz pro Abschluss bei 5.000€ netto und mehr liegen. Durch die Zusammenarbeit erhält der Kunde durch den Anbieter die nötige Anleitung ein hochpreisiges Produkt von 5.000€ netto und mehr zu entwerfen und vermarkten zu können. Mit der Unterschrift auf dem Einzelvertrag bestätigt der Kunde dem Anbieter dies nochmals.

Beispielrechnung: aus 12 Leads sind 10 qualitativ verwertbar, so muss der Kunde aus diesen 10 einen Kundenauftrag generieren.

8. Haftung

8.1 Der Anbieter haftet für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich verursacht werden, unbegrenzt. Gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von den vorgenannten Personen schuldhaft verursacht werden. Ebenso haftet der Anbieter unbegrenzt für grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und seiner leitenden Angestellten.

8.2 Liegt kein Haftungsfall nach Ziffer 8.1 vor, haftet der Anbieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) fahrlässig verletzt wird oder seine sonstigen Erfüllungsgehilfen, die nicht zu den leitenden Angestellten zählen, einen Schaden grob fahrlässig verursachen. In diesen Fällen haftet der Anbieter nur für den bei Vertragsschluss vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Als Kardinalpflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

8.3 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

8.4 Für die schuldhafte Verursachung von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Rahmen der o.g. Haftungsfälle besteht seitens des Anbieters Versicherungsschutz bis zu einer Deckungssumme von EUR 3.000.000,00 je Schadensfall.

8.5 Vertragliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen verjähren nach einem Jahr, wobei sich der Beginn der Verjährung nach den gesetzlichen Vorschriften richtet. Davon ausgenommen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für Ansprüche in den folgenden Fällen: Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Anbieter, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; arglistiges Verschweigen eines Mangels oder eine Beschaffenheitsgarantie.

9. Geheimhaltung, Urheberrecht

9.1 Der Anbieter verpflichtet sich, keine Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie sonstige geschäftliche und betriebliche Tatsachen und Unterlagen, die bei der Durchführung der Dienstleistungen bekannt werden, und die sich auf den Kunden beziehen, unbefugt zu offenbaren, auszunutzen oder weiterzugeben.

9.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für gesetzliche, gerichtlich angeordnete oder behördliche Verpflichtungen zur Offenlegung, die Offenlegung zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen oder für Unterlagen und Informationen, die der Anbieter im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bearbeitung zur Erfüllung von Aufträgen des Auftraggebers an Behörden oder Dritte weiterleiten muss.

9.3 Der Anbieter verpflichtet sich, die vertrauliche Behandlung durch seine Mitarbeiter sicherzustellen.

9.4 Unterlagen und Informationen, die der Kunde ausdrücklich als vertraulich und nicht zur Weiterleitung kennzeichnet, unterliegen einer unbeschränkten Geheimhaltungsverpflichtung

10. Datenschutz

Zum Datenschutz gelten die Hinweise zur Datenverarbeitung und die Datenschutzerklärung des Anbieters. Diese ist unter www.alentis.de/datenschutz zu finden

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1 Wenn nicht anders festgelegt, ist der Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag die Geschäftsräume des Anbieters.

11.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis für beide Parteien ist Kassel.

12. Referenznennung

Der Anbieter darf den Kunden in jedem Medium zu Werbezwecken als Referenz nennen. Dies beinhaltet auch die Nennung und Benutzung eventuell geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos, sowie durch den Kunden vorgenommene Bewertungen, es sei denn der Kunde widerspricht dem aktiv. Der Anbieter ist nicht zur Nennung verpflichtet.

13. Abwerbung oder Beauftragung von Mitarbeitern

Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstleistung eingesetzten Mitarbeiter oder Dienstleister des Anbieters vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen (direkt oder indirekt).

14. Salvatorische Klausel

Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand: 27.06.24